Conjack.de bietet Tuning und Neuabnahme/ neues ''F'' an

  • Also erstmal super Info, danke an Rammsteinsoftair für die Aufarbeitung :D

    Ich bin mir da ehrlich gesagt nicht sicher, als Importeur müsste er doch eigentlich in dieser Liste der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt angezeigten Marken gemäß § 24 Abs. 5 Waffengesetz (WaffG) eingetragen sein oder? Sind alle anderen auf jeden Fall auch.


    so sieht übrigens ein F von ihm aus

    Ich würde wirklich gerne meine WE P90 hinschicken und auf HPA beschießen lassen XD

  • Das war etwas dünn formuliert sorry:

    (5) 1Wer gewerbsmäßig Schusswaffen, Munition oder Geschosse für Schussapparate herstellt, Munition wiederlädt oder im Geltungsbereich dieses Gesetzes mit diesen Gegenständen Handel treibt und eine Marke für diese Gegenstände benutzen will, hat dies der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt unter Vorlage der Marke vorher schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. 2Verbringer, die die Marke eines Herstellers aus einem anderen Staat benutzen wollen, haben diese Marke anzuzeigen.

    Da er Waffen umbaut hat er dies der PTB anzuzeigen, und dann müsste er in der Liste der angezeigten Marken stehen, die ich oben eingefügt habe.
    Allerdings ist diese Liste auch fast 6 Monate alt, und der Laden ist sehr neu.
    (Gründung irgendwann 2019) vllt erscheint er ja auch bald in dieser Liste.


    und soweit ich das auf seiner Seite sehe verkauft er auch Waffen, die wird er wohl importiert haben? Alles andere macht ja keinen Sinn

  • Das war etwas dünn formuliert sorry:

    (5) 1Wer gewerbsmäßig Schusswaffen, Munition oder Geschosse für Schussapparate herstellt, Munition wiederlädt oder im Geltungsbereich dieses Gesetzes mit diesen Gegenständen Handel treibt .

    Wo stellt er denn Schusswaffen her?

    Er bietet Reparaturen und Tuning an, eben an Waffenrelevanten Teilen und bietet den Service der Neuabnahme. Sag mir was ich da jetzt nicht verstehe.


    Und zum Thema was er im Laden anbietet...

    Mein Tabakladen, die Strasse runter bietet auch Airsoft an. Die hat er auch nicht selbst importiert.

  • Rammsteinsoftair Ich habe das von seiner Facebookseite, habe mich offenbar nur doof beim verlinken angestellt, wollte eig das Album schicken :D

    @rasgas wahre Worte - ich glaube wir sollten es dabei belassen xD


    Tomansen Ist ein HPA Umbau "nur" Tuning? Gibt es den Begriff überhaupt im deutschen Gesetz. Ich weiß es nicht - es kann natürlich durchaus sein dass ich falsch liege wer sieht bei allen Gesetzen schon durch ?(

  • Ich hau jetzt mal einfach einen " vertauensbonus " für die Firma raus . Hab da einige Exoten in petto . Mal sehen ob es funktioniert!

    Alles andere ist eh nur spekulation!

    Nebenbei :

    Paar Spekulatius (Gebäck) an Euch verteilt . Weihnachten kommt ja auch bald ;)

    Der Panzerwagen ist eine Karosse für tourirstische Ausflüge in freundlich gesinnte Länder.
    Er kann auch Salut schießen ! (Quelle : Unbekannt )


    Die Welt ist nicht so übel, man muss sie nur zu nehmen wissen.

    - Hans Christian Andersen

  • Tomansen Ist ein HPA Umbau "nur" Tuning? Gibt es den Begriff überhaupt im deutschen Gesetz. Ich weiß es nicht - es kann natürlich durchaus sein dass ich falsch liege wer sieht bei allen Gesetzen schon durch ?(

    *Falsche Info hab ich entfernt*

    Paar Spekulatius (Gebäck) an Euch verteilt . Weihnachten kommt ja auch bald ;)

    War klar das Ras wieder zuerst zugreift ^^ Wir können froh sein dass er was übrig gelassen hat ^^

  • Wir können froh sein dass er was übrig gelassen hat

    Hey Leutz , ist IMMER was für GGEler da !

    (Mal den " Lebkuchenkorb rumgehen lässt) ;)

    Der Panzerwagen ist eine Karosse für tourirstische Ausflüge in freundlich gesinnte Länder.
    Er kann auch Salut schießen ! (Quelle : Unbekannt )


    Die Welt ist nicht so übel, man muss sie nur zu nehmen wissen.

    - Hans Christian Andersen

  • Die Beschussämter werden sich ja kein Ei ins Nest legen und eine Waffe zulassen, die nicht sauber ist.


    Und das gezeigte F ist rechtlich korrekt und richtig. Genau so muss es aussehen.


    Somit ist davon auszugehen, das alles sauber ist, wenn es vom Beschussamt abgenommen wurde.


    Die PTB hat mit der Geschichte nichts zu tun! Bauartabnahmen mit hinterlegtem Warenzeichen gibt es nur bei Import von großen Mengen. Bei Einzelanfertigungen hat die PTB nix zu kamellen. Das läuft dann alles über die Beschussämter.


    Und Tomansen: ein HPA Umbau ist rechtlich gesehen ein Neubau. Auch wenn es nur ein Drop-In Kit ist.

    Als Beispiel kann ich hier gerne meine Lupara anbringen: es war ursprünglich eine Langwaffe vom Hersteller Aya. Durch absägen der Läufe wurde eine Kurzwaffe daraus und es musste zusätzlich der neue Hersteller aufgebracht werden, weil aus einer Langwaffe eine Kurzwaffe gebaut wurde.

    Genau so sieht es beim Einbau eines Drop-In Kits aus: Der ursprüngliche Antrieb war elektrisch und es wurde so bei der PTB hinterlegt (ich nehme die PTB als Beispiel, weil die meisten HPA Waffen aus Waffen gebaut werden, die von einem Großimporteuer ins Land geholt wurden). Wird jetzt der elektrische Antrieb ausgebaut und ein Pressluftantrieb eingebaut ist es ein Neubau laut Gesetz. Es muss zusätzlich auch der neue Hersteller aufgebracht wrrden. Neben dem schon existierenden Importeuer auf der Waffe. "Tuning" kennt das Gesetz nicht, was es aber kennt sind "nicht genehmigungspflichtige Änderungen". Darunter fallen z.B. Gravuren oder ZF Montagen. Wird die Antriebsart geändert ist das aber genehmigungspflichtig und somit rechtlich ein Neubau.


    Gruß,

    Wolf

  • Wurde der 21er abgeändert, sodass es keine Wechselsysteme mehr gibt, bzw zugelassen sind? Muss ich mich updaten? Ja vielen Dank.


    edit: Die Antriebsart bleibt doch aber Luft. Bzw ein Kaltgas oder?


    @rasgas . Du backst an Weihnachten? Schön für uns, muss Oldie uns hier nicht versorgen. Er könnte sich aber ums Bier kümmern ^^

  • Es ist ja kein Wechselsystem. Von einem Wechselsystem könnte man eventuell sprechen, wenn man eine Gearboxshell nimmt, da ein HPA System reinsetzt und die ganze Shell dann wechselsystemmäßig austauschen könnte, ohne alles auseinanderschrauben zu müssen. Die komplette Gearbox wurde ja vom BKA als wesentliches Teil einer Schusswaffe eingestuft (siehe "Einstufung von Teilen einer Softairwaffe vom 08.04.2011").

    Und weil die Shell durch den Umbau komplett verändert wird (also das wesentliche Teil verändert wird), ist es rechtlich ein Neubau, weil wesentliche Teile ja nur mit Herstellungsgenehmigung verändert oder hergestellt werden dürfen.


    Zusätzlich müsste bei einem Wechselsystem das F noch auf das Wechselsystem selber. Und ein Wechelssystem kommt ja auch immer mit einem Lauf daher. Und nicht nur ein einzelner Verschluss.


    Und ja, der Antrieb ist weiterhin Kaltgas. Aber zumindest die PTB unterscheidet schonmal zwischen einem elektrischen Antrieb und Antrieb mittels Druckgaskartusche.


    Gruß,

    Wolf


    So und egal wo es Gebäck oder Bier gibt: ich will auch was davon 8o

  • So und egal wo es Gebäck oder Bier gibt: ich will auch was davon

    Bekommst Du !

    Und Danke für Deine ausführlichen Texte :thumbup:

    #Prost#

    Der Panzerwagen ist eine Karosse für tourirstische Ausflüge in freundlich gesinnte Länder.
    Er kann auch Salut schießen ! (Quelle : Unbekannt )


    Die Welt ist nicht so übel, man muss sie nur zu nehmen wissen.

    - Hans Christian Andersen


  • Falsch.

    Für AS alleine bedarf es keine Handelslizenz im waffenrechtlichen Sinne.

    Das ist lediglich eine nicht verankerte Absprache die im Handel getroffen wurde. (ü18)


    Reparatur und Umbau bedürfen einer Abnahme durch Beschussamt, wenn wesentliche Teile getauscht und / oder bearbeitet wurden.


    Bei Airsoft was Leistung und Modus betrifft.


    Aufträge dieser Art sind kein Handel mit Schusswaffen. (siehe oben)


    Es ist nicht mal im Kundenauftrag eine Lizens erforderlich.

    Aus dem Ausland direkt zum Beschussamt Ihrer Wahl. (also Kunde macht das)

    Beschuss erfolgt...

    Dann zum Büma. Der Büma wo es ab geholt wird, benötigt keine Handelslizens.

    Der hat nicht gekauft und nicht gehandelt. Der hat nur verbracht bis zur Abholung.


    Und ist auch kein Importeur, sondern nur "Schirmheer / Verbringer"


    Schau mal in Deinen Rechtswesen Ordner vom 2. Lehrjahr und lege das Deinen zuständigen Amt vor.

  • ASGs mit einer Geschossenergie von maximal 7,5 J gelten auch als Schusswaffen, dürfen aber gem. § 2 Abs. 2 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 WaffG erlaubnisfrei erworben werden, sofern sie eine vorgeschriebene Markierung tragen („F im Fünfeck“); gem. § 2 Abs. 1 WaffG gilt hier folglich noch die Altersgrenze von 18 Jahren. Jedoch dürfen auch diese Waffen nur mit entsprechender Waffenhandelserlaubnis veräußert werden.


    https://www.it-recht-kanzlei.d…erkauf-waffen.html#sect_2