Import von M4 GBB Teilen

  • Hi, da ich nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen möchte frage ich hier lieber zuerst nach Erfahrungsberichten.


    Ich habe hier eine Marui MWS (mit F natürlich) und würde mir gerne aus der EU (genauer gesagt: Italien) eine MWS bestellen (zum ausschlachten etc, Einbau/Umbau natürlich nur vom Büchsenmacher :) ), die vom Händler zerlegt verschickt werden würde. Wie müsste der Händler die MWS zerlegen, damit ich die Einzelteile legal nach Deutschland verbringen darf?


    Vielen Dank und Grüße

  • 1. Warum gleich die gesamte Waffe? Das führt zu unnötigen Problemen.


    2. Diese Frage wird dir hier niemand beantworten können und wenn doch, wirst du dich später sicherlich nicht darauf berufen können.


    Eine verbindliche rechtliche Auskunft kann dir nur ein Anwalt geben, der sich auf dieses Gebiet spezialisiert hat. Da wird es nicht allzu viele geben.


    Im Zweifel mal beim Zoll nachfragen oder bei der zuständigen Waffenbehörde (meistens Polizei)

    " I'd rather die on my feet, than live my life on my knees! "


    Ich gebe zu: Ich bin ein Stahlfetischist #Sabber:

  • Wieso kaufst die nicht einfach bei Ostheimer?
    Auch ne halbe Waffe zählt als illegal und in teilen erst recht...

    Ich hab gesagt dass ich bereits eine hier habe mit F (von Ostheimer). :)


    Mir geht es um den Lower und Upper, für beides hätte ich Verwendung. :) Allerdings mit Innenleben.

  • die vom Händler zerlegt verschickt werden würde. Wie müsste der Händler die MWS zerlegen, damit ich die Einzelteile legal nach Deutschland verbringen darf?


    Upper und Lower getrennt.


    Da es sich dann rechtlich erst einmal nur noch um Teile handelt.


    ABER,
    es sollte klar sein, das die Pakete auf dem Versandweg durchleuchtet werden können :!:
    Das Du trotz Aufteilung, der Waffe in mehrere Pakete, der Empfänger der Pakete bist und somit nach Zollrecht trotzdem eine Waffe einführst :!:
    Rechtliche Folgen wären "massiv".


    An die anderen "Fachleute" hier:


    Büchsenmacher ? Was hat ein Büchsenmacher damit zu tun? Das :F: für Neubeschuss gibts beim Beschussamt.
    Ein Anwalt kann alles abgeben, nur keine verbindliche Auskunft :!: Nur eine rechtliche Einschätzung und dann hört es auf.
    Der Zoll kann beim Import rechtliche Fragen beantworten.


    greetz
    zendog

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    "Everyone wants to be a Patriot, until its TIme to do Patriot Shit"
    "Manche Leute provozieren Dich, bis Deine hässliche Seite zum Vorschein tritt und dann spielen sie Opfer"

  • zum ausschlachten ?
    Mal ehrlich, der Unterschied zu deiner ge :F: ten wird doch nur die Vollautofunktion sein , alles andere wird identisch sein und FA ist hier in D nun mal illegal.

  • Ich hab mir den leeren Lower mit intakten Colt Markings bei Eagle6 in England bestellt, die ausgefrästen Markings gingen einfach nicht :no: ..kann man auch problemlos und völlig legal wechseln (lassen) da das :F: auf dem Upper sitzt aber der Spaß ist nicht ganz billig mit fast 200€ inkl. Versand :whistling:

  • Vielen Dank erst mal für eure Beiträge. :)


    Wisst ihr was im Bezug auf GBBs als wesentliches Waffenteil zählt? Zählt eine Full-Auto trigger-box auch dazu, wenn man sie einzeln importiert? Ist der Besitz erlaubt?


    Bei AEGs ist das ja mittlerweise relativ klar, weil es in der Hinsicht mal einen Feststellungsbescheid des BKAs gab.

  • Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig. Im September werden wahrscheinlich die Vollauto packete Illegal dank EU Waffengesetz verschärfung.
    Wenn man da ganz doll Pech hatt is auch das ding für die GBB dan Illegal.

  • Moin !


    Es steht mit der nächsten Verschärfung des Waffenrechtes im Raume, dass alles was mit Deko-Sachen zu tun hat, erneut extrem verschärft werden soll.
    Hintergrund ist wohl die Tatsache, das bei einigen Anschlägen angeblich umgebaute Dekowaffen eingesetzt worden sind. Das will man mit der neuen Verschärfung künftig verhindern.


    Auch sollen wesentlich mehr Waffenteile als "wesentlicher" Waffenteil eingestuft werden, so dass sich niemand illegal eine scharfe Waffe aufbauen kann.


    Auf den Airsoftbereich könnte das dahingehend Auswirkungen haben, dass z.B. alle FullAuto fähigen Teile (Selector Plate / programmierbares MosFet bei SAEG, FullAuto Lower bzw. deren Einzelteile bei GBB) künftig generell verboten werden. Auch Dekopatronen (abgeschlagene, ungefährliche RS) wären dann verboten. Dies gilt dann schon für den reinen Besitz der Teile !!


    Auch das Verwenden von RS-Teilen bei Airsoftwaffen wird damit weitgehend unterbunden werden, da diese Teile (z.B. Original RS RIS der HK416) dann nicht mehr verkauft werden dürfen.


    In wie weit das Gesetz kommt und wie weit es uns betrifft, sieht man leider erst hinterher.


    Treffen wird es erstmal die ganzen Deko-Waffen.


    Grüße


    Oldboy