Der Terrorist besorgt sich sein kram ohnehin nicht legal. ..
Waffengesetz - Änderung beschlossen
- Famas
- Geschlossen
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ee) Nach Nummer 4.3 wird folgende Nummer 4.4 eingefügt: „4.4 Magazine sind für die Verwendung in Schusswaffen bestimmte Munitionsbehältnisse, die der Auf-bewahrung und Zuführung von Patronen im Rahmen des Ladevorgangs dienen.
Damit sollten wir raus sein
Gelten denn Dummygeschosse auch dann auch als Patronen?
Die verlassen ja, technisch gesehen, nicht den Lauf und sind eigentlich nur ein Stück Metall.
Zitat
Der Terrorist besorgt sich sein kram ohnehin nicht legal. ..Die gesamte Gesetzesänderung ist eh Plazebo für die einfachen Bürger, dass die Politiker nutzen, um sagen zu können, dass sie etwas gegen den terror getan haben. Mehr nicht.
Wenn der mediale Aufrschei nicht so groß gewesen, was Waffenbesitzverschärfung angeht, hätten wir diese Ganze Misere nicht.
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Bei reinen Softairmagazinen ja Jedoch sind weiterhin die reinen RealSteel Magazingehäuse, die unter 4.4.2. sehr genau definiert wurde, betroffen. Egal was da innendrin oder eben nicht mehr drin ist, selbst die zugegeben sehr smarte Aufbewahrungsboxidee.
Wird schon schwer mit Magazinumbauten für unsere RealSteel-Freunde. Ob Kontrollmaßnahmen überhaupt sinnig durchgeführt werden können steht da natürlich auf einem ganz anderen Blatt.
Und dazu:
ZitatSchusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1
1.2 Gleichgestellte Gegenstände
7.
Anlage 1 wird wie folgt geändert:
Nummer 1.2.3 wird wie folgt gefasst:
„1.2.3 bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft oder eine andere Energiequelle eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert oder gehalten werden kann (zum Beispiel Armbrüste, Pfeilabschussgeräte). Dies gilt nicht für feste Körper, die mit elastischen Geschossspitzen (zum Beispiel Saugnapf aus Gummi) versehen sind, bei denen eine maximale Bewegungsenergie der Geschossspitzen je Flächeneinheit von 0,16 J/cm2 nicht überschritten wird;“
habe ich persönlich keine abneigende Position. Meiner Meinung nach ist diese Änderung im rechtlichen Sinne sogar förderlich. Bögen sind nach dieser Definition weiterhin keine den Schusswaffen gleichgestellten Gegenstände. Ich meine, eine sagen wir mal elektrisch aufgezogene Armbrust würde nach vorheriger Definition kein der Schusswaffe gleichgestellter Gegenstand sein.
Vielleicht entgeht mir da ja was, ich bin für alles offen.
Auch Patronen werden bereits im derzeit gültigen Waffengesetz unter Munition genau definiert:
Unter:
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungenheisst es:
Zitat1.
Munition ist zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmte
1.1
Patronenmunition (Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss enthalten, und Geschosse mit Eigenantrieb),
1.2
Kartuschenmunition (Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss nicht enthalten),
1.3
hülsenlose Munition (Ladung mit oder ohne Geschoss, wobei die Treibladung eine den Innenabmessungen einer Schusswaffe oder eines Gegenstandes nach Unterabschnitt 1 Nr. 1.2 angepasste Form hat),
1.4
pyrotechnische Munition (dies sind Gegenstände, die Geschosse mit explosionsgefährlichen Stoffen oder Stoffgemischen [pyrotechnische Sätze] enthalten, die Licht-, Schall-, Rauch-, Nebel-, Heiz-, Druck- oder Bewegungswirkungen erzeugen und keine zweckbestimmte Durchschlagskraft im Ziel entfalten); hierzu gehört
1.4.1
pyrotechnische Patronenmunition (Patronenmunition, bei der das Geschoss einen pyrotechnischen Satz enthält),
1.4.2
unpatronierte pyrotechnische Munition (Geschosse, die einen pyrotechnischen Satz enthalten),
1.4.3
mit der Antriebsvorrichtung fest verbundene pyrotechnische Munition.
Bevor die nächste Frage kommt, auch Ladung und Geschoss ist definiert:
Zitat2.
Ladungen sind die Hauptenergieträger, die in loser Schüttung in Munition oder als vorgefertigte Ladung oder in loser Form in Waffen nach Unterabschnitt 1 Nr. 1.1 oder Gegenstände nach Unterabschnitt 1 Nr. 1.2.1 eingegeben werden und-zum Antrieb von Geschossen oder Wirkstoffen oder
-zur Erzeugung von Schall- oder Lichtimpulsen
bestimmt sind, sowie Anzündsätze, die direkt zum Antrieb von Geschossen dienen.3.
Geschosse im Sinne dieses Gesetzes sind als Waffen oder für Schusswaffen bestimmte
3.1
feste Körper,
3.2
gasförmige, flüssige oder feste Stoffe in Umhüllungen.
Somit gelten nach dem Gesetzestext Dummys eindeutig nicht als Patronen.
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Neja, ist ja ein Unterschied.
"Eine Patrone fasst die zum Abfeuern eines Geschosses aus einer Feuerwaffe notwendigen Komponenten in einer Einheit zusammen." (Wikipedia)
Und bis jetzt ist fast immer nur von Feuerwaffen und Zentralfeuermunition die Rede in der Gesetzesvorlage... -
meta666
Das Stimmt teilweise. Sperrvorrichtung ist allerdings schwammig. Bei einer Armbrust ist das klar. Die Sehne rastet ein, Bedingung erfüllt. Beim Bogen dürfte man demnach nicht mit einem Clicker oder ähnlichem schießen.
Elekrisch aufgezogene Armbrust fällt klar darunter "oder eine andere Energiequelle eingebracht " Darunter könnte man auch sagen das ein GBB Magazin schonmal darunterfällt. Mann füllt Gas in das Magazin was damit eine Energiequelle darstellt. Das mit der "eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert" ist imho auch erfüllt. Es ist ein Ventil vorhanden, was damit eine Sperrvorrichtung darstellt.
Bei AEGs ist das komplizierter, weil keine energie zurückgehalten wird. -
Das (geladenes) GBB Magazin kann per Definition schonmal nicht als Munition gelten, da ist spätestens das Wort "pyrotechnisch" ziemlich wichtig.
Und die Gleichstellung mit einer Schusswaffe ist ja noch mit einem "gezielt verschossen werden" versehen. Und das tut ja erst die erlaubnissfreie Schusswaffe, die eigentliche GBB.
Achso, der Clicker beim Bogen hält doch die Spannung nicht. Ist das Teil nicht als akustische Hilfe zum immer gleichen Auszug des Bogens dienlich?
@ Goerdi:
Hier in D halt ich mich im Zweifel an den Gesetzestext, auch wenn in der Wiki das ganze wesentlich weniger sperrig und auch durchaus richtig formuliert wird.
Allerdings ist das mit Zentralfeuermunition und Feuerwaffe auch richtig, ich würde da gerne den kompletten neuen Gesetzestext lesen. Diese 1xx Seiten starke Änderungsvorlage kann ja kein normaler Mensch auseinanderdröseln. Bislang, und das wurde ja schon auf der letzten Seite lakonisch festgestellt, ist für die (erlaubnis)freien Waffen nichts weiter verändert worden.
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(hör doch bitte mit dem editieren auf, das wirft alles durcheinander )
Richtig, cklicker war das Teil vorne.. ich meine das Teil das man in die Sehne einhängt, die Sehen damit spannt und über einen abzug auslöst. Meine Bogenzeit ist schon etwas her. ..
Ja, da ist vieles schwammig und schwer zusammenzukriegen.
Ich kaue noch heiran:Erlaubnispflicht
Der Umgang, ausgenommen das Überlassen, mit Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 1 (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1 bis 4) und der dafür bestimmten Munition be-darf der Erlaubnis, soweit solche Waffen oder Munition nicht nach Unterabschnitt 2 für die dort bezeichneten Arten des Umgangs von der Erlaubnispflicht freigestellt sind.
Letzten Endes hängt alles von der definition dieser Anlage ab... -
Interessant finde ich das Thema Shelleject AS. Rarearms M110, M107,M200. Obwohl letztere nur 10 Schuss Mags sind.
was ist mit Firecaps Modelle!? Oder Dekowaffen? Die fallen ja dann komplett weg oder werden gar komplett zusammengeschweißt als Metalklumpen . -
(hör doch bitte mit dem editieren auf, das wirft alles durcheinander )
Sorry Off-Topic, aber...
Willst du lieber doppel und dreifachposts haben?
Eher sowas wirft alles durcheinander als jemand, der es richtig macht und Tante Edit hier im Forum kennt.
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Die in Berlin können mich mal...
Alle Langwaffen mit Magazin werden auf Belt-fed umgebaut
Bin mal gespannt wann der erste Schütze mit Geld durch alle Instanzen klagt, weil er
einen Einzellader Typ General Electric M134 haben will.
Ich fang mal mit Lotto spielen an....
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Sorry Off-Topic, aber...
Willst du lieber doppel und dreifachposts haben?
Eher sowas wirft alles durcheinander als jemand, der es richtig macht und Tante Edit hier im Forum kennt.
Das problem dort war das ich etwas geantwortet hat, und der vorgehende Beiträg geändert wurde.
Und das immer wieder
Ansonsten bin ich ganz bei dir. Nur wenn sich sowas wie ein Chat etabliert kommt man sich damit eben in die Quere ... -
Bin ja mal gespannt ob Bruce uns dann im nächsten Jahr von einer Spielzeugmesse berichtet und uns die neuesten NERF Knarren zeigt.
Hab mich schon mal umgesehen.
Gibt da echt geniale Teile.
Hier mal ein Link: https://www.etsy.com/de/listin…CLbBBJdx6xIBoCrI0QAvD_BwE
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Jau sorry, der Gedankengang wurd halt immer länger. Also vom Klo bis an den Rechner...
@Bruce
Gute Frage, sobald ein echtes Kaliber (komplette Patrone) mit den RareArms Magazinen zugeführt werden kann siehts rechtlich wackelig aus, denn mit der Änderung heisst es ja:
ZitatAbschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
1.2 Schusswaffen im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 1 nach den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 sowie 1.2.5 bis 1.2.8 und Zubehör für Schusswaffen nach Nummer 1.2.4, die
...
1.2.4
für Schusswaffen bestimmte
...
1.2.4.4 Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als zehn Patronen des kleinsten bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können;Wenn man den Satz denn direkt auf das Magazin bezogen zusammensetzt das ein Normalsterblicher diesen lesen kann, kommt dies dabei raus:
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten: Zubehör für Schusswaffen, die Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als zehn Patronen des kleinsten bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können.
Schusswaffe und Zentralfeuermunition inkl. Patrone beissen sich hier, denn auch unsere Airsofts sind im WaffG als Schusswaffe aufgeführt. Jedoch schliest die Zentralfeuermunition wie auch die Patrone die erlaubnisfreien Waffen wieder aus.
Was würde also eher Verwendung finden, der vom Hersteller zugedachte Zweck oder eher die technische Möglichkeit des Zubehörteils? Im Härtefall tippe ich auf letzteres..
Argumentationskette 1 würde wohl so laufen:
Ist das Magazin für eine Schusswaffe mit Zentralfeuermunition (Sprich Patrone im Sinne des WaffG) entwickelt >> nein, Magazin ist für Airsoftreplika (RareArms) hergestellt und führt der zugedachten Funktion Hülsen ohne Ladung im Kaliber 6mm >> ergo nicht verboten
Argumentationskette 2 eher so:
Das Magazin ist in der Lage Patronen für Langwaffen mit Zentralfeuermunition zuzuführen >> ja (das setzt nicht nur den Transport der Patronen sondern auch das mechanisch mögliche Einsetzen in der entsprechenden Schusswaffe welches diese zündet voraus) >> verboten
So, ich geh jetzt ins Bett. Macht was draus. ;-D
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Ich verkneife es mir unter Zwang
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Hab mir mal das Video zu Abstimmung angesehen. Und wenn ich da die leeren Ränge sehe, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Bundestag überhaupt Beschlussfähig war.
Nur hat keine Partei, die Beschlussfähigkeit angezweifelt.
Schade eigentlich.
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Und bei manchen Politikern (z.B. Lindh) dachte ich...in welcher Wolke leben die? Haben die den Sachverhalt verstanden?
Schade fand ich auch das nur immer die jenigen geklatscht haben die aus der gleichen Partei kamen.
Extrem aufgefallen bei dem fraktionslosen Herrn Mieruch
AFD hatte gute Argumente haben es aber wieder durch Ihren Schwenk auf Flüchtlingsproblem, etc versaut. Die können einfach nicht sachlich sein
Hennrichmann & Kuhle haben gut gesprochen
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AFD hatte gute Argumente haben es aber wieder durch Ihren Schwenk auf Flüchtlingsproblem, etc versaut. Die können einfach nicht sachlich sein
Denen hätte man auch aus Prinzip nicht zugestimmt. Wenn die behaupten, der Himmel ist blau, so würden es die anderen abstreiten...
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Ist halt nur noch ein großer Kindergarten unser Bundestag.
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Evtl mal ein längeres YouTube Video machen... Als dieser "Rezo" die CD* durch den Mist gezogen hat , haben die ganz schnell was geändert. Einfach mal die Sachen ansprechen was die Politik mit uns macht. Wäre ich Youtuber hätte ich dies schon lange gemacht
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Der hat aber auch fast 2 Millionen Abonnenten. Ich weiß zwar nicht warum aber das ist schon abartig viel und dadurch hat er natürlich auch eine große Reichweite