Nö, Legitim heißt für mich "nicht strafbar", für dich anscheinend nur "nicht bestraft".
Legitim ist etwas, bis es verboten wird....
ZitatInwieweit können die das bitte "sauber begründen"?
Das ist z.B. durch das Gefahrenabwehrrecht gedeckt.
Die Unschuldsvermutung findet im Gefahrenabwehrrecht keine Anwendung. Praktisch, nicht wahr ?
greetz
zendog