Waffengesetz - Änderung beschlossen

  • Einfach Löschen lieber Admin, falls nicht aktuell. Hab hier seit den ersten paar Seiten nichtmehr reingeschaut und dachte es ist ab Mai beschlossene Sache und die Whattsdregg Gruppe ist dann nicht auf dem neusten Stand. Danke Phil.
    Das muss die Hitzige Erwartung sein..

  • Es gibt dazu eine Quelle. Die darf hier aber aufgrund von Forumsregeln nicht genannt werden. Schaut mal im Fratzenbuch die Seiten der einschlägigen Händler durch. Die haben nämlich eine Antwort von ihrem Berufsverband bekommen und diese dort veröffentlicht.

  • Mmmmh, die von diesem Shop plakativ geäußerte Meinung "Es ändert sich nichts!" sehe ich kritisch...


    Das Problem ist auch hier, dass dieser Shop auf Grund der "alten" WaffVwV argumentiert (insbesondere der letzte Absatz), der in der beschlossenen Änderung nicht mit geändert wurde (ist ja auch nicht die Aufgabe des Bundestages, die neue Version muss das BMI herausgeben...). Dadurch, dass sich der Gesetzestext so massiv ändert und dieser deutlich konkretisiert wird, wird da eine Änderung erfolgen müssen (mMn).
    Erst wenn diese neue Version da ist, kann man da herauslesen, wie die Behörden das ganze auslegen sollen...

  • Guck mal auf FB (softairwelt.de) die schreiben, dass es nicht mehr legal ist, die Teile an die Wand etc zu hängen. Muss verschlossen werden. Das sollte Seriös genug sein, denke ich:)


    Wir wollen Euch hier informieren das die Aufbewahrung von freien Waffen zu Hause auch in einem verschlossenem Behältnis erfolgen muss.


    Alle die Ihre Softair dekorativ an der Wand hängen haben, oder griffbereit auf dem Schreibtisch liegen haben, sollten besser umdenken.


    Wir kopieren mal aus dem .pdf den entsprechenden Abschnitt hier rein:


    Deutscher Bundestag Drucksache 18/11239


    18. Wahlperiode 20.02.2017


    Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften


    Seite 20, 2. §13, a) (2) (2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:
    1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;


    Den direkten Link zum .pdf findet Ihr hier.


    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/112/1811239.pdf

  • Laut Waffengesetz nicht, da sie keine Treibladung haben.

    Tja , dann laufen sie halt unter " Geschosse " und die muß man ja auch sicher aufbewahren . So wirds dann rauslaufen .

    Der Panzerwagen ist eine Karosse für tourirstische Ausflüge in freundlich gesinnte Länder.
    Er kann auch Salut schießen ! (Quelle : Unbekannt )


    Die Welt ist nicht so übel, man muss sie nur zu nehmen wissen.

    - Hans Christian Andersen

  • Das Waffengesetz ändert sich im Bereich Munition nur im RS Bereich. Also damit nicht für uns. Unser Thema ist "nur" die neue Regelung hinsichtlich der sicheren Aufbewahrung von Airsofts (bzw. freier Waffen)


    Mit anderen Worten: B2T bitte.

  • Zum Thema Softair Munition kann ich auf die zwei neuen Videos des Channels GSP auf Youtube verweisen, wo das ganze thema auch in 2, insges um die 40 min videos, bespochen wird - und das auf einer Ebene der man größtenteils auch glauben schenken kann da sie logisch und mit Fachwissen unterstützt ist .


    Zu der der Sache mit den Müllbeuteln + Kabelbindern.... Ich kann es irgendwie noch nicht ganz glauben dass ihr das wirklich erst meint dass das so geht und auch gesetztestreu ist - oder etwa doch? O.o
    Das finde ich ja echt Hammer wenn das doch dann tatsächlich als Option offen steht. Dann Müsste ich wenigstens nciht nur in Taschen um die 500€ + reinstecken :P .....

  • Ich werde weiterhin alles so weitermachen wie bisher.




    a) Wer solls kontrollieren? Meine Waffen liegen in der Wohnung rumm, sind aber vor den Nachbarn Blickgeschützt, dass reicht.


    b) Selbst wenn man erwischt wird, ist es ja zum Glück nur ne Ordnungswidrigkeit, also so als wenn ich zu schnell mit dem Auto unterwegs bin. Bzw was wäre das maximale Strafmaß wenn man die Airsofts unverschlossen in der Wohnung vorfindet? Die 10000 Euro sind ja nur das Maximale.

  • Also, die Aussage kann ich nun überhaupt nicht nachvollziehen. Ist letzten Endes deine Sache. Aber gerade beim Umgang mit Waffen sollte man sich ans Gesetz halten. Ob Unsinn oder nicht. Das ist Wasser auf die Mühlen derer, die solche Gesetze auf den Weg bringen...

    " I'd rather die on my feet, than live my life on my knees! "


    Ich gebe zu: Ich bin ein Stahlfetischist #Sabber:

  • Wird es nicht von einer Ordnungswidrigkeit zur Straftat mit den neuen Änderungen? Ich bin mir nicht sicher weil hier jetzt so viele Aussagen herum geistern...


    Wie dem auch sei: BBs als Geschosse deklarieren und wegschließen? Echt jetzt? Dann könnte jedes Feld direkt dicht machen weil dort tonnenweise "Geschosse" unverschlossen und direkt zugänglich rumliegen. Genauso mein Keller... Ich sauge die zwar regelmäßig weg, aber ein paar hundert werden definitiv unverschlossen irgendwo rumkullern... Meine Waffen kommen in Koffer/Gearschrank mit Vorhängeschloss im verschlossenen Kellerraum. Ich denke nicht das mir jemand dank einer BB im Wohnzimmer auf doofe Ideen kommt. Die BBs sind immerhin für meine 0,5er gedacht und nicht für die 1,5er GBB ;)

  • BBs sind (und waren schon immer) "nur" Geschosse und keine Munition, müssen also auch nicht weggeschlossen werden. (Das wird nur für Munition gefordert...)
    Ich darf hier auch echte Hülsen und Geschosse unverschlossen rumfliegen haben, da dort die Treibladung fehlt und das Zündhütchen schon abgeschossen ist, ist der Munitionsbegriff nicht erfüllt (Deko-Munition).
    Meine "scharfen" Patronen erfüllen natürlich den Munitionsbegriff, dementsprechend sind die auch verschlossen gelagert (Ich habe eine WBK...).


    OWi oder Straftat hatten wir weiter vorn im Thread schon mal auseinander klamüsert, das mach ich nicht noch mal :D (Edit: Hier)


    Ja, der "Müllbeutel + Ziptie" - Trick ist ausreichend, erfüllt die gesetzliche Definition eines verschlossenen Behältnisses (mMn).


    Die 10k€ sind das maximale Strafmaß für "alle" OWis, die im WaffG bestraft werden... Da gibt es kein Verringertes Maximalstrafmaß, weil "ist nur Airsoft".

  • Wird es nicht von einer Ordnungswidrigkeit zur Straftat mit den neuen Änderungen? Ich bin mir nicht sicher weil hier jetzt so viele Aussagen herum geistern...


    Wie dem auch sei: BBs als Geschosse deklarieren und wegschließen? Echt jetzt? Dann könnte jedes Feld direkt dicht machen weil dort tonnenweise "Geschosse" unverschlossen und direkt zugänglich rumliegen. Genauso mein Keller... Ich sauge die zwar regelmäßig weg, aber ein paar hundert werden definitiv unverschlossen irgendwo rumkullern... Meine Waffen kommen in Koffer/Gearschrank mit Vorhängeschloss im verschlossenen Kellerraum. Ich denke nicht das mir jemand dank einer BB im Wohnzimmer auf doofe Ideen kommt. Die BBs sind immerhin für meine 0,5er gedacht und nicht für die 1,5er GBB ;)


    Ist jetzt nicht so dramatisch diese auch noch wegzuschliessen aber rein technisch ist eine BB nur ein Geschoss und Teil der eigentlichen Munition. Vergleichbar mit einem Vorderlader und Bleikugeln. Müssen jetzt Bleikugeln auch weggesperrt werden? :)


    Dann sollte man aber auch an alle geschossartigen Gegenstände herantreten um das Übel bei der Wurzel zu ziehen. Für ein steinfreies Deutschland :)


    Nein im Ernst. Ich bin mir auch sicher das BBs nicht dazu gehören. Wie Mech schon schrieb liegen hier in Schland dann tonnenweise "Gefahrengut" auf dem Boden.
    Treibmittel könnte ich mir schon eher vorstellen aber auch das wäre ganz schön abgefahren.


    Gruss Bruce