Ja, toll, und dann? Wurde er verhaftet, ist er in den Knast gekommen? Wurden seine Waffen vernichtet? Hat er ein Bußgeld bekommen? ( )
Der Punkt ist ja, daß das nach der bis dahin geltenden Gesetzeslage maximal eine Ordnungswidrigkeit gewesen wäre, die Waffen offen herumliegen zu lassen.
Nach der jetzigen Vorlage ist es eine Straftat. Damit ist automatisch die waffenrechtliche Zuverlässigkeit dahin. Selbst wenn man nur eine Billigplempe für 29,90 in der unverschlossenen Schublade liegen hat. Irgendwie fehlt da die Verhältnismäßigkeit.